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Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften mit steuerfreien Einnahmen
Treffen außerordentliche Einkünfte mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einnahmen zusammen, sind bei Anwendung der Fünftelregelung zur Berechnung der Einkommensteuer die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen einem Fünftel des zu versteuernden Einkommens nicht in voller Höhe, sondern ebenfalls nur zu einem Fünftel hinzuzurechnen.