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BBEV Nr. 6 vom

Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds

Dr. Jürgen Heidenreich

Bei unentgeltlicher Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung liegt keine Einkunftserzielungsabsicht vor. Damit wirken sich die Verluste in diesen Jahren steuerlich nicht aus. Dies hat das FG Düsseldorf mit , rkr. entschieden.

I. Sachverhalt

Ein Stpfl. beteiligte sich 1994 mit 100.000 DM an einem geschlossenen Immobilienfonds, aus dem er in den Jahren 1995 und 1996 Verluste aus Vermietung und Verpachtung von rd. 83.000 DM zugewiesen bekam. 1996 übertrug er den Fondsanteil unentgeltlich an seinen Sohn. Das FA lehnte eine Berücksichtigung der Verluste wegen fehlender Einkunftserzielungsabsicht ab, das FG teilte diese Auffassung.

II. Entscheidung

Bei der Einkommensermittlung werden nur solche Einkünfte angesetzt, die unter eine der Einkunftsarten fallen. Grundvoraussetzung hierfür ist, das der Stpfl. die Absicht hat, einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen. Wertsteigerungen auf der Vermögensebene bleiben hierbei jedoch unberücksichtigt (vgl. und ).

D...

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