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PiR Nr. 3 vom Seite 86

Das Eigenkapital der deutschen Immobilien-Aktiengesellschaft (REIT) nach IAS 32

Ein bekanntes Problem im neuen Gewand

Dr. Michael Dettmeier und Dipl.-Kfm. Moritz Pöschke

Am ist das „Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen” (im Folgenden: REITG) im BGBl veröffentlicht worden ; es trat rückwirkend zum in Kraft. Die Eckpunkte des REITG sollen hier nicht noch einmal dargestellt werden . Vielmehr beschränkt sich der folgende Beitrag auf die Untersuchung einer Frage, die in der bisherigen Diskussion des REITG regelmäßig nur eine Nebenrolle gespielt hat: Stehen die Regelungen des REITG dem Ausweis von Eigenkapital im Abschluss einer REIT-AG nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) entgegen ? Am hat das IASB Änderungen des IAS 32 veröffentlicht – diese sind im Beitrag bereits berücksichtigt.

Kernaussagen
  • Die Vorgaben des REITG können auch unter Berücksichtung der IFRS-Vorschriften über den Eigenkapitalausweis erfüllt werden.

  • Trotz der in § 13 REITG statuierten Pflicht zur Ausschüttung von 90 % des Jahresüberschusses können die von einer REIT-AG ausgegebenen Aktien nach IAS 32 im Eigenkapital ausgewiesen werden.

  • Damit kommt es nicht zum Ausweis von 90 % des Barwerts aller künftig zu erwartenden Jahresüberschüsse als Verbindlichkeit.

I. Einleitung

Sinn und Unsinn der...

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Das Eigenkapital der deutschen Immobilien-Aktiengesellschaft (REIT) nach IAS 32

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