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Lohnsteuer | Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für einen Büroraum in seinem Haus oder seiner Wohnung
Es häufen sich die Fälle, in denen bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer Zahlungen des Arbeitgebers für die Bereitstellung eines Büros in ihrem Haus oder ihrer Wohnung als Nutzungsentgelt i. S. des § 21 Abs. 1 EStG behandeln und einen Abzug der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen begehren. Der Arbeitgeber, ein Versicherungsverein, bietet seinen Arbeitnehmern an, die im Rahmen des Arbeitsvertrags zu leistenden Arbeiten teilweise im häuslichen Arbeitszimmer zu verrichten. Grds. teilen sich zwei Mitarbeiter des Vereins einen Arbeitsplatz. In der Zeit, in der ein Mitarbeiter zu Hause tätig wird, steht ihm im Betrieb kein Arbeitsplatz zur Verfügung. Mit jedem der betroffenen Arbeitnehmer ist eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzungsbedingungen des Arbeitsplatzes abgeschlo...