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Keine erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen
Einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) steht die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht zu, wenn ihr Grundbesitz an ihre Komplementär-GmbH verpachtet ist. Das gilt auch dann, wenn zwar die Komplementär-GmbH am Vermögen der KG nicht beteiligt ist, hinter beiden Gesellschaften aber derselbe Anteilseigner steht.