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Erbschaftsteuer | Nachversteuerung von begünstigtem Betriebsvermögen
Das NWB MAAAC-71148 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wenn ererbtes Vermögen erbschaftsteuerlich zu Unrecht als Betriebsvermögen begünstigt wurde und wenn die Begünstigung festsetzungsverjährt ist, kann das Vermögen bei Veräußerung vor Ablauf der Behaltensfrist nachversteuert werden. (2) Unter die Nachversteuerungsvorschrift fällt auch das darin nicht genannte freiberufliche Einzelunternehmen. (3) Ein ererbtes Erfinderunternehmen kann gewerblich sein aufgrund Vermutung bei Eintragung im Handelsregister oder aufgrund Betriebsaufspaltung oder aufgrund der über eine Abwicklung hinausgehenden Tätigkeit des berufsfremden Erben. – Anmerkung: Obwohl nach dem Wortlaut der Nachversteuerungsvorschrift § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG nur bei einem „Gewerbebetrieb” gegen die Behaltens...