Keine Zurechnung aktiver Einkünfte bei mittelbarer Beteiligung
Leitsatz
Der Gewerbeertrag einer inländischen KG ist nicht um die Erträge aus den Beteiligungen an schweizerischen Kapitalgesellschaften
nach § 9 Nr. 7 GewStG und das jeweilige Gewerbekapital um die Wertansätze der Anteile an den Gesellschaften nach § 12 Abs.
3 Nr. 4 GewStG zu kürzen, wenn die eigenen Erträge der Kapitalgesellschaften nicht zu 90 % aus aktiven Tätigkeiten i.S. des
§ 8 Nr. 1 bis 6 AStG stammen, weil lediglich die Gesellschaft, an der die Kapitalgesellschaften atypisch still beteiligt sind,
an inländischen Produktionsgesellschaften beteiligt ist und somit die schweizerischen Kapitalgesellschaften mit ihrer atypischen
Beteiligung keine Einkünfte aus einer eigenen aktiven Tätigkeit beziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAC-71914
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.04.2007 - 9 K 187/04
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