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Ungarn | erhöhte Investitionsanreize seit Januar 2008
Der vergünstigte Körperschaftsteuersatz von 10 % wurde jetzt auf eine Steuerbemessungsgrundlage von 50 Mio HUF angehoben (bisher 5 Mio HUF).
Die Voraussetzung ist, dass das Unternehmen keine anderen Steuervergünstigungen erhält und bestimmte Verpflichtungen zur Reinvestition einhält. Künftig können auch 50 % (bisher 25 %) des unversteuerten Gewinns, maximal 500 Mio HUF, der Investitionsrücklage zugeführt werden.