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FG München 27.06.2006 10 K 2863/05, NWB direkt 9/2008 S. 3
Zugang von Bescheiden
Bestreitet der Kindergeldberechtigte den Zugang eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheids kann der Zugangsnachweis auch aufgrund von Indizien, die sich aus der Verhaltensweise des Kindergeldberechtigten nach Absendung des Bescheids ergeben, geführt werden.