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Abgrenzungsprobleme bei der Zuordnung von Steuerberatungskosten
Stellungnahme des BMF
Bereits zum wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten abgeschafft. Nun hat das BMF nach fast zwei Jahren endlich am zu der Abgrenzungsproblematik beim Abzug von Steuerberatungskosten Stellung genommen. Neue Grundsätze und Vereinfachungsregelungen sollen mehr Klarheit schaffen. Das scheint auch dringend erforderlich. Denn obwohl die Neuregelung mit der Begründung einer Vereinfachung des Steuerrechts eingeführt wurde, ist gerade das Gegenteil eingetreten. Die Unsicherheiten und Zweifel wurden durch die Tatsache, dass das BMF sich erst jetzt geäußert hat, noch erheblich verstärkt.
Im infoCenter des NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB TAAAB-14524 ein Kurzbeitrag zum Thema „Steuerberatungskosten/Sonstige Beratungskosten” mit weiterführenden Verweisen aufrufbar.
Des Weiteren ist im NWB SteuerXpert unter der NWB DokID NWB NAAAC-51135 der Mustereinspruch „Nichtabziehbarkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben” aufrufbar.S. 732
I. Was gehört alles zu den Steuerberatungskosten?
Alle Aufwendungen, die mit dem Besteuerungsverfahren zusammenhängen, zählen zu den Steuerberatungskosten. In erster Linie handelt es sich um Kosten, die durch die Inanspruchnahme ei...