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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 7 K 71/06 EFG 2008 S. 653 Nr. 8

Gesetze: AO § 168, AO § 365 Abs. 3, UStG § 6 a, UStDV § 10 Abs. 1, UStDV § 17 a

Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Leitsatz

Ein USt-Vorauszahlungsbescheid wird zum Gegenstand eines anhängigen Einspruchsverfahrens gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung der Zustimmung zu einer USt-Voranmeldung.

CMR-Frachtbriefe sind regelmäßig keine ausreichenden Nachweise über die Versendung des Gegenstandes der Lieferung ins übrige Gemeinschaftsgebiet. Ihre Funktion besteht vielmehr im Nachweis des Beförderungsvertrags und der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer.

Ein Gutglaubensschutz im Sinne von § 6a Abs. 4 UStG ist erst zu prüfen, wenn der Unternehmer seinen Nacheispflichten nach §§ 17a ff UStDV nachgekommen ist.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 12/2008 S. 601
EFG 2008 S. 653 Nr. 8
StBW 2008 S. 4 Nr. 12
UStB 2008 S. 192 Nr. 7
BAAAC-71156

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 05.12.2007 - 7 K 71/06

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