Vorsteuerabzugsberechtigung einer Grundstücksgemeinschaft aus von einem Miteigentümer in Auftrag gegebenen Bauleistungen
Leitsatz
Aus dem EuGH-Urteil „HE” vom , Az. C-25/03 ergibt sich im Umkehrschluss, dass eine Grundstücksgemeinschaft zum Vorsteuerabzug
aus Bauleistungen berechtigt ist, wenn zwar nur ein Gemeinschafter nach außen hin als Bauherr aufgetreten und daher auch alleiniger
Rechnungsempfänger ist, sich jedoch aus den Gesamtumständen zweifelsfrei ergibt, dass Leistungsempfänger tatsächlich die Grundstücksgemeinschaft
sein sollte und die Grundstückseigentümer nicht einzeln unternehmerisch tätig geworden und daher in eigener Person nicht vorsteuerabzugsberechtigt
sind.
Fundstelle(n): DStZ 2008 S. 166 Nr. 6 JAAAC-71136
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 04.12.2007 - 5 K 1821/05 C
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