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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 1821/05 C

Gesetze: UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1993 § 15aUStG 1993 § 14UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1999 § 15aUStG 1999 § 14 EWGRL 388/77 Art. 22 Abs. 3

Vorsteuerabzugsberechtigung einer Grundstücksgemeinschaft aus von einem Miteigentümer in Auftrag gegebenen Bauleistungen

Leitsatz

Aus dem EuGH-Urteil „HE” vom , Az. C-25/03 ergibt sich im Umkehrschluss, dass eine Grundstücksgemeinschaft zum Vorsteuerabzug aus Bauleistungen berechtigt ist, wenn zwar nur ein Gemeinschafter nach außen hin als Bauherr aufgetreten und daher auch alleiniger Rechnungsempfänger ist, sich jedoch aus den Gesamtumständen zweifelsfrei ergibt, dass Leistungsempfänger tatsächlich die Grundstücksgemeinschaft sein sollte und die Grundstückseigentümer nicht einzeln unternehmerisch tätig geworden und daher in eigener Person nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Fundstelle(n):
DStZ 2008 S. 166 Nr. 6
JAAAC-71136

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 04.12.2007 - 5 K 1821/05 C

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