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Umsetzung des europäischen Mahn- und Zivilverfahrens für geringfügige Forderungen
Das Bundeskabinett hat am ein Gesetz zur besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der EU beschlossen. Mit dem „Gesetzentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung” werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (VO [EG] Nr. 1896/2006) und der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (VO [EG] Nr. 861/2007). Diese Verordnungen gelten zwar unmittelbar. An einigen Stellen verweisen sie aber ausdrücklich auf das nationale Recht oder geben dem nationalen Gesetzgeber Spielraum. Diese Schnittstellen füllt der Gesetzentwurf aus.
Das Gesetz soll nach Aussage von Bundesjustizministerin Zypries dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen schneller zu ihrem Recht kommen, wenn sie in der EU unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Für bestimmte Ansprüche im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr werden einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen. Die neuen Verfahren werden als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
Gläubiger sollen bei Geldforderungen ...