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Gewerbesteuer | Steuerpflicht von Notfalleinsätzen und Krankentransporten
Der NWB XAAAC-70424 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Der Rettungsdienst und der Krankentransport sind nicht von der Gewerbesteuer befreit. (2) § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG, § 3 Nr. 6 Satz 2 GewStG i. V. mit §§ 64 – 68 AO sind (auch) drittschützende Normen. Ein Verstoß der Finanzbehörden gegen diese Vorschriften kann zu einer Verletzung von Rechten der Mitbewerber führen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). (3) § 66 AO steht einer Verpflichtungsklage nicht entgegen, die ein körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtiger Anbieter von Rettungsdienst- und Krankentransportleistungen mit dem Ziel erhebt, andere Anbieter dieser Leistungen insbesondere Wohlfahrtsverbände zu besteuern. – Anmerkung: Rettungsdienste und Krankentransporte sind danach keine gem. § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG steuerfreien „Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnah...