Wirksamkeit und Auslegung eines Steuerverwaltungsakts, Zeitpunkt des Wegfalls des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG i.d.F.
des UntStRefFortG
Leitsatz
1.) Ein Feststellungsbescheid, in dem dessen Verhältnis zu einem vorangegangenen Feststellungsbescheid für denselben Feststellungszeitraum
nicht ausdrücklich bezeichnet ist, ist nach einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung wirksam, wenn sich
aus den Umständen zwingend ergibt, dass es sich um einen Änderungsbescheid handelt.
2.) Der Wegfall des Verlustabzugs gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 KStG erfolgt nicht erst ab dem Zeitpunkt der Verwirklichung sämtlicher
Tatbestandsmerkmale der Vorschrift, sondern rückwirkend vom Zeitpunkt der Anteilsübertragung an. Dies gilt auch für die durch
das UntStRefFortG vom (BGBl. I 1997, 2590) geänderte Fassung der Vorschrift.
Fundstelle(n): KAAAC-70677
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FG Münster, Urteil v. 07.12.2007 - 9 K 4673/04 K,F
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