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Österreich | Erbschaftsteuer und Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer (DBA-Erbschaftsteuer) wurde von deutscher Seite zum gekündigt. Bis zum Auslaufen der Erbschaftsteuer am herrscht somit ein abkommensloser Zustand, sodass der unentgeltliche Übergang von Todes wegen in diesem Zeitraum grundsätzlich der Erbschaftsteuer in Deutschland und Österreich unterliegt.
Am hat jedoch das österreichische BMF bekräftigt, dass im Zeitraum zwischen dem Jahresbeginn und dem eine Doppelbesteuerung ausgeschlossen ist. Denn es gibt eine fixe Zusage des deutschen BMF zum Abschluss eines Übergangsabkommens mit Rückwirkung zum , wenngleich dessen Text noch nicht vorliegt. Um Härtefälle zu vermeiden, wird das BMF in den nächsten Tagen ...