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StuB Nr. 3 vom Seite 97

Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung und Überschuldung im Lichte des MoMiG

von Wirtschaftsreferent Thomas C. Wolf, Renningen

Mit dem Regierungsentwurf vom eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) sollen das GmbHG und andere Gesetze grundlegend modernisiert und dereguliert werden. Der folgende Beitrag vermittelt einen Überblick über die geplanten Änderungen im Bereich der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung von Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH.

Kernfragen
  • Welche Änderungen sind bei der verdeckten Sacheinlage geplant?

  • Mit welchen Neuregelungen ist beim Eigenkapitalersatz zu rechnen?

  • Was soll zukünftig bei der Haftung des Geschäftsführers gelten?

I. Das MoMiG und seine Auswirkungen auf die Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

1. Kapitalaufbringung

1.1 Bisherige Rechtslage

Häufig kommt es im Zuge einer Bargründung bzw. Barkapitalerhöhung zu Umgehungstatbeständen in Form einer sog. verdeckten Sacheinlage bzw. einem Hin- und Her- oder Her- und Hinzahlen. Bei einer verdeckten Sacheinlage erfolgt kein endgültiger Zufluss von Barmitteln, sondern die Gesellschaft erhält bei wirtschaftlicher Betrachtung einen Sachwert. Als Rechtsfolge besteht die Bareinlageverpflichtung unverändert for...

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