BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2530/05

Leitsatz

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: BSG B 8 KN 4/04 R vom SG Berlin S 18 KN 25/03 vom

Tenor

Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt. Ihr wird Rechtsanwalt K... zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Fundstelle(n):
HFR 2008 S. 172 Nr. 2
AAAAC-69280