Keine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG aus der Veräußerung von Gemälden
Leitsatz
Eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG aus der Veräußerung von Gemälden ist nicht zu bilden, wenn es sich bei den Gemälden um
wertvolle Werke anerkannter Meister der Gegenwartskunst handelt, die wirtschaftlicher Abnutzung nicht unterliegen, und auch
eine technische Abnutzung i.S. des § 6b EStG nicht in Betracht kommt, weil die bei sachgerecht behandelten Gemälden im Wesentlichen
durch Umwelteinflüsse bedingte Abnutzung derart gering ist, dass sie steuerlich außer Betracht bleiben muss.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 530 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2008 S. 482 GAAAC-69226
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 06.12.2007 - 1 K 7418/04 B
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