Von Immobilien-KG unmittelbar an Kommanditisten gezahlte Provision für die Erhöhung seines eigenen Kapitalanteils führt nicht
zu Sonderbetriebseinnahmen des Kommanditisten
Leitsatz
Zahlt eine Immobilien-KG unmittelbar an ihren Kommanditisten eine Provision für die Erhöhung seines eigenen Kapitalanteils
(sog. Eigenprovision), mindert diese Provision, soweit sie keine besonderen über seine bloße Beteiligung am geschlossenen
Immobilienfonds hinausgehenden Leistungen entgelten soll, die Anschaffungskosten der Immobilie und führt nicht zu Sonderbetriebseinnahmen
gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die Minderung der Anschaffungskosten und das damit verbundene Minderkapital sind in einer
(negativen) Ergänzungsbilanz des Kommanditisten zu erfassen.
Dies gilt auch, wenn das FA die Einkünfte der KG bestandskräftig festgestellt hat und dabei die Eigenprovision, die auf der
Gesamthandsebene zu Anschaffungskosten der Immobilie führt, materiell unzutreffend teilweise als sofort abziehbare Betriebsausgabe
behandelt hat.
Fundstelle(n): CAAAC-69223
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.11.2007 - 6 K 6534/03 B
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