Rückgängigmachung eines Vorsteuerabzugs hinsichtlich der Anschaffung einer Schiffsgaststätte wegen der Annahme einer Geschäftsveräußerung
im Ganzen
Leitsatz
Hatte der Veräußerer einer schwimmenden Gaststätte ohne Küche (hier: Gaffelschoner) das Schiff zum Restaurantbetrieb verpachtet,
liegt keine dem Abzug der –im Kaufvertrag ausgewiesenen Umsatzsteuer als– Vorsteuer entgegenstehende Geschäftsveräußerung
im Ganzen vor, wenn das Pachtverhältnis seitens des Verkäufers bereits mehr als ein Jahr vor der Veräußerung beendet wurde,
der Erwerber des Schiffsrestaurants beabsichtigt das Schiff vor der erneuten Verpachtung an einen anderen Pächter an einen
anderen Liegeplatz zu verbringen und Indizien dafür vorliegen, dass sich das Schiff nicht unmittelbar in einem für eine weitere
Verpachtungstätigkeit betriebsbereiten Zustand befindet.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 564 Nr. 7 NAAAC-69215
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.11.2007 - 5 K 5201/04 B
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