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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 91

Personen- oder Kapitalgesellschaft? – Ein steuerlicher Vorteilhaftigkeitsvergleich auf der Grundlage des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

von Prof. Dr. Holger Karrenbrock und Dipl.-Ök. Sebastian Fehr, beide Kassel

I. Sachverhalt

Rudolf Rad (Dipl.-Kfm.) und Sigi Speiche (Zweiradmechaniker-Meister) betreiben seit dem Jahr 1992 in Münster einen Zweiradhandel mit angeschlossener Werkstatt. In der Zeit von 1992 bis einschließlich 2000 wurde das Unternehmen zunächst in der Rechtsform der OHG geführt. Durch eine sich gegenüber den Aufbaujahren verstetigende Erfolgssituation einerseits sowie die Unternehmensteuerreform 2001 andererseits sahen sich die Gesellschafter jedoch im Jahr 2000 veranlasst, die ursprüngliche Rechtsformentscheidung zu überprüfen. Dabei waren nicht zuletzt die seinerzeit festgestellten Belastungsunterschiede im Rahmen der laufenden Besteuerung der Unternehmensgewinne ausschlaggebend dafür, dass sich Rad und Speiche zu einem Wechsel der Rechtsform ihres Unternehmens entschlossen. Seit dem Jahr 2001 wird das Unternehmen daher als „Rad & Speiche GmbH” geführt. An dem ursprünglichen Beteiligungsverhältnis hat sich dadurch freilich nichts geändert: Nach wie vor sind die Gesellschafter Rudolf Rad mit 60 % und Sigi Speiche mit 40 % an dem Unternehmen beteiligt.

Aus der Tagespresse haben Rad und Speiche kürzlich erfahren, dass die Unternehmensteuerre...

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