Abziehbarkeit von Schuldzinsen als
Betriebsausgaben - Verfassungsmäßigkeit des
§ 4 Abs. 4a EStG:
Richtige Ermittlung der Überentnahmen und hierfür maßgeblicher
Gewinnbegriff; Verhältnis des
§ 4 Abs. 4a EStG
zu
§ 4 Abs. 4 EStG;
unzulässige unterschiedliche Behandlung von Darlehenszinsen für die
Finanzierung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen?
(Abtrennung des Streitjahres 2000 vom
Revisionsverfahren X R 4/06)
Das Verfahren X R 43/07 ruht gemäß Beschluss vom
bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06 und 2
BvL 58/06.
Nach Entscheidung des BVerfG durch
wird
das Verfahren
fortgeführt.
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