BFH - VIII R 50/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: StraBEG § 10 Abs 3, StraBEG § 7 S 1 Nr 1 Buchst a, GG Art 20 Abs 3
Rechtsfrage
Liegt der Ausschlussgrund von der Straf- oder Bußgeldbefreiung nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG auch vor, wenn
1. der Betriebsprüfer nicht bei dem Erklärenden bzw. dessen Vertreter zur Prüfung erscheint, sondern die Prüfung in den Räumen des FA durchgeführt wird, bzw.
2. lediglich eine Betriebsprüfung und nicht eine Prüfung oder Ermittlung einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit stattfindet?
Verletzt die Regelung des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG das Bestimmtheitsgebot?
Amtsträger; Aufhebung; Ausschluss; Bestimmtheit; Betriebsprüfung; Steuerhinterziehung; Strafbefreiende Erklärung; Verfassung
Fundstelle(n):
SAAAC-68613