Zustellung eine Woche vor Bescheiddatum: Wurden Schätzungsbescheide, die das Datum (entspricht dem Absendevermerk in der Akte) und einen Stempelaufdruck "Zugestellt durch Postzustellungsurkunde" tragen, die aber versehentlich bereits am -- mit PZU -- durch Einwurf in dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten bekanntgegeben wurden, wirksam zugestellt? Mangelnder Bekanntgabewille der Behörde zum Zustellungszeitpunkt? Sind die am eingegangenen Einsprüche verspätet und konnte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens des Bevollmächtigten nicht gewährt werden?
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