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            OLG Hamm 02.08.2007  27 VA 1/07, NWB 4/2008 S. 24
Insolvenzrecht | Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter
Im Antragsverfahren gegen die Ablehnung der Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter ist richtiger Antragsgegner der Insolvenzrichter, nicht das Land oder der Direktor bzw. Präsident des jeweiligen Amtsgerichts. Die Ablehnung kann nicht allein auf das fortgeschrittene Alter des Bewerbers gestützt werden, solange keine gesetzliche Altersgrenze eingeführt wird ().