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BFH 21.08.2007 I R 78/06, NWB 4/2008 S. 21

Körperschaftsteuer | Erstmalige Feststellung des Einlagekontos i. S. des § 27 KStG bei Betrieben gewerblicher Art

Einlagen, die eine Trägerkörperschaft ihrem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit unter Geltung des Anrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Verlusten zugeführt hat, erhöhen gem. NWB ZAAAC-68145 nicht den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos. – Anmerkung: Für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (im Streitfall: Bäderbetrieb einer Stadt) war unter der Herrschaft des Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens keine Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals vorzunehmen. Es fehlt an einer gesetzlichen Regelung dazu, ob gleichwohl vor dem Systemwechsel zum Halbeinkünfteverfahren vorgenommene Einlagen in das Einlagekonto gem. § 27 KStG einzustellen sind, wie es grds. die h. A. (auch der Finanzverwaltung) zur Vermeidung von Me...

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