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Keine erhöhte Zulage für Antennenanlage
Eine handwerklich hergestellte und gewartete Antennenanlage (Satellitenempfangsanlage), deren Signale entgeltlich an Kunden übertragen werden, dient nicht der Erbringung handwerklicher Leistungen. Die Gewährung der erhöhten Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die dem in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerk dienen, ist daher ausgeschlossen.