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Gewährung von Investitionszulage 2000
Gibt es mehrere mögliche Anspruchsberechtigte gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1999 für die Investitionszulage, kommt es allein auf die in § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999 getroffene Kollisionsregelung an, wonach der Hersteller vorrangig vor dem Erwerber Anspruch auf Gewährung der Investitionszulage hat. Zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Hersteller und Erwerber gelten nicht.