Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 1564/06

Gesetze: Zolltarif Pos. 8521 KN Zolltarif Pos. 8543 KN

Zolltarifliche Eingruppierung eines digitalen Videorecorders

Leitsatz

  1. Videoaufzeichnungssysteme, die in kleineren Videoüberwachungsanlagen eingesetzt werden und deren Hauptaufgabe in der digitalen Bildspeicherung liegt, die optional aber auch Audiosignale aufzeichnen können sind in die Position 8521 KN des Zolltarifs einzuordnen.

  2. Zur zolltariflichen Eingruppierung in die Position 8521 KN, Videogeräte, reicht es aus, wenn die Geräte aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale und Eigenschaften in der Lage sind, Videobilder und Töne auf die im Gerät enthaltene Festplatte aufzuzeichnen und von dieser wiederzugeben. Es ist nicht erforderlich, dass eine gleichzeitige Bild- und Tonaufzeichnung bzw. -wiedergabe möglich ist.

Fundstelle(n):
PAAAC-67911

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 26.06.2007 - 7 K 1564/06

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen