Aufwendungen des Chefarztes einer Universitätsklinik für die Ausrichtung eines Betriebsfestes sowie Bewirtungskosten anlässlich seiner Antrittsvorlesung für die zu ca. 95 % aus dem Mitarbeiterkreis bestehenden Teilnehmer als Erwerbsaufwand abziehbar? Ist für die Beurteilung der beruflichen oder privaten Veranlassung der Aufwendungen allein auf den Anlass der Feier abzustellen oder sind im Rahmen der Gesamtwürdigung daneben auch weitere, vom BFH in seiner neueren Rechtsprechung entwickelte Umstände heranzuziehen (vgl. Urteile vom VI R 25/03, BStBl II 2007, 459; vom VI R 52/03, BStBl II 2007, 317 u. Vorlagebeschluss v. VI R 94/01-GrS 1/06-, BStBl II 2007, 121)?