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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 257/07, 10 Ko 258/07

Gesetze: GKG § 54 Abs. 4

Finanzgerichtskosten:

Mindeststreitwert im FG-Verfahren gilt verfahrensbezogen, nicht streitgegenstandsbezogen

Leitsatz

Wenn § 54 Abs. 4 GKG den Streitwert in Verfahren vor den Finanzgerichten auf den Begriff "Verfahren" bezieht, bedeutet dies, dass der Mindeststreitwert je Verfahren und nicht je Streitgegenstand anzusetzen ist.

Fundstelle(n):
DAAAC-67377

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Köln, Beschluss v. 19.11.2007 - 10 Ko 257/07, 10 Ko 258/07

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