Zuordnung der Anschaffungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes
Zuordnung der Darlehenszinsen zum vermieteten Gebäudeteil
Leitsatz
1. Werden für ein teilweise eigengenutztes und teilweise vermietetes Gebäude die Kaufpreisraten entsprechend dem Baufortschritt
entrichtet, so ist es nicht möglich, bestimmte Kaufpreisraten nur dem vermieteten Gebäudeteil zuzuordnen.
2. Werden die dem vermieteten Gebäudeteil zugeordneten Kaufpreisraten nicht unmittelbar mit der Valuta des Darlehensvertrags
bezahlt, sondern werden sämtliche Kaufpreisraten über ein gemischtes Konto abgewickelt und erst zu einem späteren Zeitpunkt
der negative Saldo des Kontos mit der Valuta des Darlehensvertrags getilgt, so sind die Schuldzinsen für das Darlehen nur
anteilig abzugsfähig.