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BFH  - IV R 25/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15, EStG § 4 Abs 4

Rechtsfrage

Kann eine OHG, die als Versicherungsmakler die Prämien im Namen und für Rechnung der Versicherungsgesellschaften auf ihrem Bankkonto vereinnahmt, aber bisher nicht weitergeleitet sondern für private Zwecke entnommen hat und daraufhin ein notarielles Schuldanerkenntnis gegenüber den Versicherungsgesellschaften abgegeben sowie Ratenzahlungs- und Sicherungsabtretungsvereinbarungen geschlossen hat, die damit im Zusammenhang stehenden Schuldzinsen und Kosten als Betriebsausgaben abziehen?

Betriebsausgabe; Wirtschaftlicher Zusammenhang; Zinsen

Fundstelle(n):
TAAAC-67230

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - IV R 25/07 - erledigt.

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