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Rumänien | neue Anordnungen betreffend Betriebsprüfung (inspectia fiscala)
Mit Anordnung Nr. 1181/2007 ist Muster und Inhalt eines Betriebsprüfungsberichts genehmigt worden. Danach hat ein Betriebsprüfungsbericht sieben Kapitel (I - VII) mit folgenden Informationen zu enthalten: Daten betreffend die Betriebsprüfung; Daten betreffend den Steuerpflichtigen; Steuerliche Feststellungen (jeweils für jede geprüfte steuerliche Verpflichtung); Andere Feststellungen; Schlussbesprechung mit dem Steuerpflichtigen; Zusammenfassung der Feststellungen der Betriebsprüfung sowie Anlagen. Anweisungen zur Aufstellung eines Betriebsprüfungsberichts und Minimalziele finden sich in einer Anlage zu der Anordnung.
(Stalfort Rechtsanwälte, Bukarest)