Leibrente; Mindestzeitrente; Rente; Wertsicherungsklausel
Rechtsfrage
Mindestzeitrente - Wie ist der als Werbungskosten zu berücksichtigende Ertrags- oder Zinsanteil von Leibrenten mit einer bestimmten Mindestzeit (sog. Mindestzeitrenten oder verlängerte Leibrenten) zu ermitteln - Liegt beim Erwerb eines Vermietungsobjekts gegen Barzahlung und Zahlung einer - durch Wertsicherungsklausel gesicherten - lebenslangen Rente mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren trotz statistisch höherer Lebenserwartung des Berechtigten keine Leibrente i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3/a EStG vor, so dass nicht der Ertragsanteil der Rente (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2 EStG) sondern die - durch Gegenüberstellung der Rentenbarwerte ermittelte - Barwertminderung als Zinsaufwand gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1 EStG abziehbar ist - Sind die auf der Wertsicherungsklausel beruhenden Rentenerhöhungsbeträge nicht nur mit dem Ertragsanteil, sondern in vollem Umfang als Werbungskosten zu berücksichtigen?
Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S.3 Nr. 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.12.2007):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
LAAAC-66641