Nachträgliche Feststellung von vor dem entstandenen Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften - Ist der im Jahr 2000 entstandene Verlust aus Wertpapierspekulationsgeschäften in den - unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden - Verlustfeststellungsbescheiden zum und durch entsprechende Erhöhung der bereits festgestellten Verluste zu berücksichtigen oder steht die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2000 der nachträglichen Berücksichtigung des Verlustes entgegen?