BFH - IV R 40/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 174 Abs 4, AO § 174 Abs 5
Rechtsfrage
1. Kann das FA einen Feststellungsbescheid zuungunsten eines Organträgers nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ändern, weil der Organträger aufgrund von Treu und Glauben an der Rücknahme seines im Rechtsbehelfsverfahren der Organgesellschaft gestellten Antrags zur Zurechnung der Einkünfte der Organgesellschaft gehindert ist und dieser Antrag als Zustimmung zu werten ist?
2. Ist alternativ eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO möglich, auch wenn keine Hinzuziehung des Organträgers zum Rechtsbehelfsverfahren der Organgesellschaft erfolgte?
Änderung; Antrag; Bindung; Hinzuziehung; Treu und Glauben
Fundstelle(n):
AAAAC-66636