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Der Familienpool nach der geplanten Erbschaftsteuerreform
(Erhebliche) Auswirkungen auf einen Klassiker der Nachfolgeplanung
Am hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vorgelegt, nachdem bereits am ein Referentenentwurf veröffentlicht worden war. Kernstück des Gesetzes ist eine realitätsgerechte Bewertung der verschiedenen Vermögensarten im Anschluss an die Forderungen, die das BVerfG in seinem Beschluss v. - 1 BvL 10/02, BStBl 2007 II S. 192, aufgestellt hat. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es allerdings auch, vermögensverwaltende Gesellschaften von der Begünstigung des Betriebsvermögens auszunehmen. Dies trifft u. a. den Familienpool – teilweise als „Parkgesellschaft” bezeichnet (vgl. Hörger/Stephan/Pohl, Unternehmens- und Vermögensnachfolge, 2. Aufl. 2002, Rn. 1522 ff.) – eine beliebte Gestaltung zur Vorwegnahme der Erbfolge. Er bedient sich rechtlicher Mechanismen, die nach dem bisherigen Erbschaftsteuerrecht zahlreiche Vorzüge aufgewiesen haben. Welche Folgen der nun vorliegende Regierungsentwurf auf diese Gestaltungen hat, soll im Folgenden untersucht werden.
I. Ausgangspunkt
Bei einem Familienpool handelt es sich meist um eine vermögensverwaltende Personen- oder Kapitalgesellschaft, in die das zukünftig zur Übertr...