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Umweltschadensgesetz: Erweiterte Haftungsregeln für Unternehmen
Am ist das neue Umweltschadensgesetz (USchadG) rück-wirkend zum in Kraft getreten (BGBl 2007 I S. 666). Dieses sieht vor, dass die Haftung von Betrieben, die Umweltschäden verursachen, deutlich verschärft wird. Allerdings sind weder das Gesetz noch die u. U. gravierenden finanziellen Folgen im Mittelstand bekannt.
Das Gesetz sieht u. a. vor, dass ein Unternehmen auch dann für die Folgen von Schäden aufkommen muss, wenn es diese gar nicht selbst verursacht hat, z. B. bei einem Brand, wenn Giftstoffe in die Umwelt gelangen. Jedoch besteht die Möglichkeit für Unternehmen, sich gegen eventuelle Risiken zu versichern.
Als Steuerberater sollten Sie Ihre Mandanten auf die verschärfte Haftung und die damit verbundenen Risiken hinweisen und ggf. gemeinsam nach einer Lösung suchen. Weitere Informationen finden Sie unter...