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Rückwirkende Gewährung von Kindergeld
Wird einem Steuerpflichtigen rückwirkend für ein Kind Kindergeld gewährt, kann in einem bereits bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid kein Kinderfreibetrag mehr berücksichtigt werden. Insbesondere kann eine nach dem erfolgte Erteilung und Vorlage eines Kindergeldbescheids gem. § 175 Abs. 2 Satz 2 AO nicht als rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO angehen werden.