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Körperschaftsteuer | Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand
Der BFH hat im Urteil v. - I R 32/06 NWB UAAAC-61541 u. a. entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts (jPöR) ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest in Höhe der laufenden Betriebsverluste zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die jPöR führt. Nach dem NWB MAAAC-65420 gilt zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus im Hinblick auf eine künftige gesetzliche Regelung Folgendes: Bis zum Veranlagungszeitraum 2003 war nach Abschn. 5 Abs. 11a KStR 1995 die Zusammenfassung von Gewinn- und Verlusttätigkeiten in Eigengesellschaften unter dem Gesichtspunkt des § 42 AO zu beurteilen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 ist nach R 7 Abs. 2 KStR 2004 bei der Einkommensermittlung der E...