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Einkommensteuer | Verzicht auf die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG bei Versicherungsunternehmen
Für Versicherungsunternehmen wurde erstmalig mit dem Jahressteuergesetz 2007 v. eine Verpflichtung zur Ausstellung der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG geschaffen. Im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wird die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG zum abgeschafft, d. h., letztmalig ist eine Jahresbescheinigung für das Kalenderjahr 2008 zu erstellen. Auf die Bitte angesichts des mit der Einführung verbundenen Aufwands und des geringen zeitlichen Anwendungsrahmens im Billigkeitswege auf die Erstellung der Jahresbescheinigung zu verzichten, hat die NWB ZAAAC-64889 jetzt mitgeteilt, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn Versicherungsunternehmen keine Jahresbescheinigung für die Kalenderjahre 2007 und 2008 ausstellen.