Erlass von Säumniszuschlägen auf den Solidaritätszuschlag
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen eines Erlasses nach § 227 AO.
Zum Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen.
Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist sachlich unbillig, wenn dem Stpfl. die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung
und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert.
Bei der Prüfung des Erlasses von Säumniszuschlägen ist jede Forderung einzeln zu prüfen und zu bescheiden.
Fundstelle(n): AO-StB 2008 S. 99 Nr. 4 DStZ 2008 S. 238 Nr. 8 EFG 2008 S. 272 Nr. 4 UAAAC-65909
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.10.2007 - 6 K 208/06
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