Milch-Garantiemengen-Verordnung: Erhebung einer Milchgarantiemengenabgabe
Leitsatz
Milcherzeuger kann auch ein Landwirt sein, der Milch in gepachteten Anlagen und durch gepachtete Kühe erzeugt, wenn er die
Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung er bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt und eine klare Trennung
der vom Pächter und dem Verpächter jeweils ermolkenen Milchmengen gewährleistet ist. Zulässig ist es auch, dass ein solcher
Pachtvertrag nur für wenige Monate im Jahr geschlossen wird und der Pächter die Bewirtschaftung nicht selbst übernimmt, sondern
Hilfspersonen überträgt. Entscheidend ist, dass der Pächter die notwendige Dispositionsbefugnis übertragen bekommt und das
wirtschaftliche Risiko maßgeblich auf ihn übergeht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAC-65895
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.09.2007 - 4 K 66/07
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.