Kindergeldrecht: Verlust des inländischen Wohnsitzes
Leitsatz
Verbleibt ein Grundschulkind zusammen mit seiner Mutter und seinen Geschwistern nach einem Urlaub für knapp zwei Jahre im
Heimatland der Eltern und kommt es während dieser Zeit nur während der dortigen Schulferien für wenige Wochen ins Inland,
so hat es auch dann grundsätzlich keine inländischen Wohnsitz mehr, wenn die Familie ihre Inlandswohnung nicht aufgegeben
hat, der Vater im Inland seiner Berufstätigkeit nachgeht und der Verbleib im Heimatland nicht geplant gewesen ist, sondern
sich erst aufgrund der eintretenden Pflegebedürftigkeit der Großmutter ergeben hat.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 309 Nr. 4 EFG 2008 S. 553 Nr. 7 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2008 S. 839 RAAAC-65894
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 07.09.2007 - 3 K 49/07
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