Steuerbarkeit einer Betriebsverlagerungsentschädigung
Leitsatz
Eine im Zusammenhang mit einer Betriebsverlagerung gezahlte Entschädigung ist nicht steuerbar.
Entschädigt die öffentliche Hand im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme lediglich den Gebäuderestwert, liegt
kein Leistungsaustausch vor.
Werden mit einer Betriebsverlagerungsentschädigung allein die mit dem Umzug verbundenen Vermögensnachteile ausgeglichen,
insbesondere die nach dem Umzug wirtschaftlich nicht mehr nutzbare Betriebseinrichtung, so unterliegt die Entschädigung nicht
der USt. Denn die Nichtverwendbarkeit der Wirtschaftgüter am neuen Standort ist faktische Folge der Betriebsverlegung, nicht
aber eine gegenüber der Kommune, die die Entschädigung zahlt, erbrachte Leistung.
Fundstelle(n): TAAAC-65756
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.10.2007 - 16 K 84/05
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