Anwendung der 1 %-Regelung bei Kfz-steuerlich als Lkw eingeordnetem Pkw
Leitsatz
Ein Pkw Mitsubishi L200 kann auch dann unter die Anwendung der 1 %-Regelung fallen, wenn er Kfz-steuerlich als Lkw eingeordnet
ist.
Der Erfahrungssatz einer möglichen Privatnutzung ist jedenfalls dann aufrechtzuerhalten, wenn es sich nicht um einen klassischen
Lkw handelt.
Ein Mitsubishi L200 verfügt im Unterschied zu klassischen Lkw über eine Doppelkabine und ist – was die Transportmöglichkeiten
von Personen betrifft – von einem Pkw oder anderen Kombinationsfahrzeug nicht zu unterscheiden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 411 Nr. 7 EFG 2008 S. 198 Nr. 3 WAAAC-65687
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.09.2007 - 12 K 317/05
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