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Effektivzinsmethode bei Finanzschulden im IFRS-Abschluss
Während Finanzschulden nach HGB und Steuerrecht schon bei ihrer Aufnahme zum Rückzahlungsbetrag zu passivieren sind, ist es nach IFRS der Betrag des Erhaltenen. Mithin muss es einen Unterschied geben im Umgang mit Differenzen zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag. Im Fall eines höheren Rückzahlungsbetrags kann nach HGB und muss nach Steuerrecht die Differenz aktiviert und über die Laufzeit verteilt werden. Im IFRS-Abschluss ist das Disagio hingegen nach der sog. Effektivzinsmethode zu verteilen. Dabei entspricht der Effektivzins dem internen Zinsfuß einer Investition. Die Fallstudie verbindet betriebswirtschaftliche Überlegungen mit bilanzieller Abbildung unter Einschluss von latenten Steuern.
I. Sachverhalt und Aufgaben
Die Invest AG erwägt zum die Emission einer Anleihe mit einem Nennwert von 100 Mio. € und einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Anleihe soll mit einem Kupon von 4 % p. a. ausgestattet werden. Der Finanzleiter der Invest AG ist sich jedoch nicht sicher, mit welchem Ausgabekurs er die Anleihe platzieren soll. Fragen:
1. Welche Auszahlungen leistet die Invest AG in den nächsten Jahren aus der Anleihe?
2. Zeigen Sie d...