Verzicht auf die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG bei Versicherungsunternehmen
Bezug:
Für Versicherungsunternehmen wurde erstmalig mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom eine Verpflichtung zur Ausstellung der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG geschaffen.
Im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wird die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG zum abgeschafft, d. h. letztmalig ist eine Jahresbescheinigung für das Kalenderjahr 2008 zu erstellen.
Nach geltender Rechtslage müssten Versicherungsunternehmen somit nur für die Kalenderjahre 2007 und 2008 Jahresbescheinigungen einführen.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft bat angesichts des mit der Einführung verbundenen Aufwands und des geringen zeitlichen Anwendungsrahmens im Billigkeitswege auf die Erstellung der Jahresbescheinigung zu verzichten.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist es nicht zu beanstanden, wenn Versicherungsunternehmen keine Jahresbescheinigung für die Kalenderjahre 2007 und 2008 ausstellen.
OFD Magdeburg v. - S 2252 a - 5 - St 214 V
Fundstelle(n):
ZAAAC-64889